|
Die gesetzliche Grundlage für die kassenärztliche Versorgung der Patienten stellt das Sozialgesetzbuch 5 dar. Hierin wird der Leistungsanspruch der
Versicherten gegenüber ihrer Krankenkasse und den Leistungserbringern (z.B. Ärzte) geregelt. Einer der wichtigsten Paragraphen ist § 12 -
Zitat: “Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten, Leistungen, die nicht notwendig
oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.”
Folglich müssen sich unter anderem Ärzte bei der Erbringung von Gesundheitsleistungen an diesen gesetztlichen Vorgaben orientieren. Ärzte unterliegen einer
zunehmenden Reglementierung durch Budgets, Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen etc. Der Zweck dieser Maßnahmen ist es, die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung finanzierbar zu halten. Angesichts der
explodierenden Kosten im Gesundheitswesen wird dies immer schwieriger. Es liegt auch im ureigensten Interesse der Beitragszahler der Krankenkassen, dass Gelder in erster Linie für die Behandlung von Krankheiten
benutzt werden. Nicht zu leugnen ist, dass ein großer Teil - weit über 40% aller in die gesetzlichen Krankenkassen einbezahlten Beiträge - für kassenfremde Leistungen und einen überdimensionierten Verwaltungsapparat
verbraucht, ja vergeudet wird. Leider findet dies weder in der Politik, noch bei den Kassen und auch nicht in der Öffentlichkeit Beachtung. Gespart wird gegenwärtig nur bei medizinischen Leistungen.
Ärzte leisten Ihren Beitrag, indem sie Kranken eine adäquate Versorgung gewährleisten und ihr Möglichstes für ihre Patienten tun. Wunschleistungen können angesichts der momentanen Situation im
Gesundheitssystem allerdings auf Kosten des Sozialsystems NICHT erbracht werden. Um dem gesteigerten Gesundheitsbewußtsein zu genügen, werden von vielen Ärzten sinnvolle `Individuelle Gesundheitsleistungen IGeL´
, welche die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ergänzen,
angeboten. Unter der Voraussetzung, dass zum momentanen Zeitpunkt keine medizinische Indikation besteht sind dies in der Frauenheilkunde unter anderem:
Ultraschalluntersuchungen des Unterleibs
(Was ist Ultraschall des Unterleibes)
Ultraschalluntersuchung der Brüste (Was ist Ultraschall der Brust?) Knochendichtemessung mit Ultraschall Urin-Untersuchung Hormonspiegel Untersuchung auf sexuell übertragbare Erkrankungen
In der Schwangerschaft Maßnahmen, welche den Rahmen des Mutterschutzgesetzes überschreiten
Speziell ausgewählte Verfahren aus Naturheilkunde und Homöopathie: Eigenbluttherapie Vitamin Aufbaukur nach Lichtenstein
Biologische Aufbaukur Myer´s Kur Sportler Kur
Vegetative Umstimmungstherapie Entgiftungstherapie / Leber-Entgiftungstherapie
Zur Seite
Leistungsspektrum
Zur Seite Individuelle Gesundheitsleistungen
Zur Seite Naturheilkunde
Zum Inhaltsverzeichnis
|
|