|
Qualitätsorientierte zusätzliche individuelle Leistungen in der Schwangerschaft
Wie Sie bereits auf der Seite SCHWANGERSCHAFT erfahren haben, werden nach den gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der
Schwangerschaftsbetreuung durch den Frauenarzt zahlreiche Routineuntersuchungen vorgenommen. Darüber hinaus besteht jedoch die Möglichkeit, zusätzliche Untersuchungen auf Wunsch durchführen zu lassen, um das
individuelle Risiko abzugrenzen oder zu verringern. Diese Untersuchungen sind zwar sinnvoll, jedoch nicht Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge und unterliegen somit nicht den Leistungen der
Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Zahlreiche qualitätsorientierten Ärzte bieten diese Untersuchungen im Rahmen individueller Programme an. In der nachfolgenden Abhandlung werden Ihnen Krankheiten
vorgestellt, welche schwangerschaftsrelevant sind. (Keine Gewähr auf Vollständigkeit!)
1. Windpocken (Varicellen- / Zoster - Virusinfektion)
Bei akuten Windpocken in der Schwangerschaft können bei der Mutter seltene lebensgefährliche Erkrankungen wie z.B. schwere Lungenentzündungen
vorkommen. Das größte Risiko besteht jedoch für das Ungeborene. Findet die Windpocken-Infektion der Mutter im 1. und 2. Schwangerschaftsdrittel statt, kann es in seltenene Fällen zu schweren Mißbildungen des Kindes
kommen. Bei einer Windpocken-Infektion kurz vor der Geburt kann die Infektion unter der Geburt auf das Neugeborene übertragen werden. Dies hat häufig schwerwiegende Folgen für das Kind. Durch eine
Blutuntersuchung kann festgestellt werden, ob die Patientin diese Erkrankung bereits einmal in ihrem Leben hatte und hierdurch eine Immunität besteht.
2. Ringelröteln - Virusinfektion (Parovirus B19) Diese Viruserkrankung ist nicht mit
der Röteln - Virusinfektion zu verwechseln! Hauptansteckungsquelle für Ringelröteln sind Kleinkinder. 60% der Frauen im gebärfähigen Alter besitzen einen Schutz. Je mehr Kinder eine Frau hat, oder je mehr die Frau
z.B. beruflich mit Kindern zu tun hat (z.B. Lehrerinnen, Erzieherinnen....), desto höher ist das Risiko einer Infektion mit Parovirus B19. Mütterliche Infektionen verlaufen bei ca. 63% ohne typische Symptome.
Die Komplikationen für das werdende Kind, wie Hydrops (krankhafte Flüssigkeitsansammlung in Körperhöhlen), oder gar Todgeburt, treten vor allem bei mütterlichen Infektionen zwischen der 16. und 25.
Schwangerschaftswoche auf. Durch eine Blutuntersuchung kann festgestellt werden, ob die Patientin diese Erkrankung bereits einmal in ihrem Leben hatte und hierdurch eine Immunität besteht. Durch eine
Kontrolluntersuchung während der Schwangerschaft kann geprüft werden, ob die Schwangere zwischenzeitig eine Infektion erlitten hat.
3. Toxoplasmose - Infektion Diese Infektion ist gefährlich bei mütterlicher
Erstinfektion kurz vor oder in der Schwangerschaft. Mögliche Folgen für das Kind sind unter anderem Blindheit, Wasserkopf, Verkalkungen im Gehirn mit möglichen Krampfanfällen etc., ja sogar Todgeburten sind
beschrieben. Die Infektion erfolgt insbesondere über Katzen- und Katzenkot-Kontakt, Tierkontakt, Rohmilchprodukte und rohes Fleisch. Der hier mögliche Bluttest sollte zu Beginn der Schwangerschaft, sowie bei
fehlendem Nachweis einer Vorerkrankung, nochmals in der 22. und 32. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Diese Untersuchungen sind sehr sinnvoll, da eine gut verträglich antibiotische Behandlung möglich
ist und somit die Gefahr für das ungeborene Kind erheblich herabgesetzt werden kann..
4. Schilddrüsen Basisdiagnostik
Zum Ausschluß einer Schilddrüsenstörung, welche beim Kind eine geistige und körperliche Fehlentwicklung verursachen kann, wird ein TSH-Wert im
Blut bestimmt. Bei einer Schilddrüsenstörung kann eine Therapie die Risiken für das ungeborene Kind verringer.
5
a. Untersuchung auf Missbildungen (z.B. Mongolismus, Trisomie 18 und 13) mit Hilfe der Nackentransparenzmessung (NT) und spezieller Blutwerte (FMF Zertifiziert):
Einige Störungen in der Erbanlage, sogenannte Chromosomenstörungen, können
mit dieser speziellen Untersuchungstechnik relativ sicher bereits in der 12 / 13 Schwangerschaftswoche festgestellt werden. Mit Hilfe einer speziellen Ultraschalluntersuchung und der Zuhilfenahme mehrerer Blutwerte
wird das individuelle Missbildungsrisiko berechnet. Bei auffälligen Werten kann eine weiterführende Missbildungsdiagnostik (Amniocentese / Fruchtwasseruntersuchung) angeschlossen werden. Die NT-Messung sollte nach den standardisierten Methoden der `Fetal medicine Foundation FMF´ durchgeführt werden. Achten Sie darauf, dass Ihr Untersucher durch die FMF Deutschland / England zertifiziert ist!
5 b. Untersuchung auf Missbildungen (z.B. Mongolismus) und Fehlbildungen des Nervensystems (Neuralrohrstörungen)
mit dem Triple-Test Einige Störungen in der Erbanlage, sogenannte Chromosomenstörungen, sowie der sogenannte `offene Rücken´ können mit dieser
Blutuntersuchung erkannt werden. Der Test wird in der Regel in der 15. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Insbesondere ältere Schwangere profitieren von dieser Untersuchung. Nach heutiger Meinung erlaubt es der
Test, die Anzahl von Fruchtwasseruntersuchungen zu vermindern. Bei etwa 70 % der Schwangeren kann der Test ein Down-Syndrom (Mongolismus) mit hoher Sicherheit ausschließen. Damit kann das Risiko für diese Erkrankung
besser abgeschätzt werden. Die Aussagekraft des Test hängt unter anderem vom Alter der Mutter ab. Zu beachten ist, dass auch einige Schwangere `falsch positiv´ getestet werden, dass also trotz auffälligem Test keine
Erkrankung des Kindes besteht. Dennoch ist der Test als sehr sinnvolles Screening auf Fehlbildungen zu betrachten. Nach Einführung der NT-Messung verliert dieser Test zunehmend an Bedeutung. Die NT-Messung ist
diesem reinen Labortets vorzuziehen.
Baby Fernsehen (jederzeit in der Schwangerschaft) Viele Paare haben den Wunsch, durch zusätzliche Ultrachalluntersuchungen die Entwicklung ihres Kindes optisch mitverfolgen zu können. Dies sind
Wunschuntersuchungen, welche über die gesetzlich vorgesehenen 3 Ultraschalluntersuchungen hinausgehen. Ihr Frauenarzt ist gerne bereit, auf individuelle Wünsche bei speziell vereinbarten Terminen einzugehen.
Nutzen sie die einmalige Chance, die Entwicklung Ihres Kindes bereits vor der Geburt mitzuerleben - Momente, welche unwiederbringbar sind.
6. 3D Ultraschalluntersuchung Unser High
End Ultraschallsystem ermöglicht die dreidimensionale Darstellung Ihres ungeborenen Kindes und phantastische, unwiederbringliche Einblicke in seinen Lebensraum. Zu verschidenen Zeitpunkten lassen sich imposante
Filmclips erstellen die eine einmalige individuelle Erinnerung an die eigene Schwangerschaft darstellen. Bei guten Bedingungen werden Bewegungsabläufe (auch als 4. Dimension bezeichnet - 3D/4D Ultraschall) und
3-dimensionale Schnittbilder erstellt und auf CD gebrannt, welche zu Hause auf dem PC oder CD Player wiedergegeben werden können. 3D-Ultraschall. Schon in der Frühschwangerschaft 13-17 SSW lassen sich Bewegungsabläufe und das Kind noch als Ganzes darstellen. Später, ab der 26 SSW ergeben sich imposante
Schnittbilder.
7. Ultraschalluntersuchung in der 27. Schwangerschaftswoche Durch Vermessen des Kind können Hinweise auf ein verzögertes Wachstum und eine Mangelversorgung erhalten werden (Ausschluss frühe fetale Retardierung). Messungen
der Strömungsverhältnisse im fetalen Gefäßsystem geben Hinweise auf die Durchblutungsverhältnisse und Sauerstoffversorgung des Feten. Außerdem kann nochmals nach Anhaltspunkten für mögliche Erkrankungen des Kindes
gesucht werden.
8. Zuckererkrankung in der Schwangerschaft Eine Zuckererkrankung kann erstmalig in der Schwangerschaft auftreten und nach der Entbindung wieder vollständig verschwinden. Hierbei spricht man vom `Gestations
- Diabetes´. 20% dieser Erkrankungen werden durch die Routineuntersuchungen (Urin) nicht erkannt. Folgen können sein: ein zu großes Kind, ein zu großes Herz beim Kind, eine erhöhte Rate von Missbildungen, häufiges
Auftreten eines intrauterinnen Fruchttodes (Absterben des Kindes im Mutterleib). Ein Zuckerbelastungstest in der 26. bis 28. Schwangerschaftswoche kann hier die Gefahr einer Erkrankung aufdecken. Darüber hinaus wird
empfohlen bei einem BMI (Bodymass Index) über 26 einen Glucosebelastungstest bereits vor der 12. Schwangerschaftswoche durchführen zu lassen. Bitte nüchtern (nichts essen oder trinken) in die Praxis kommen. Eine Terminabsprache ist erforderlich. (Hier weitere ausführliche Informationen)
9. Untersuchung der Scheide auf spezielle Bakterien Diese Untersuchung wird meistens zum Ende der Schwangerschaft durchgeführt. Sie dient der Erfassung von bestimmten Keimen (Streptokokken der Gruppe
B), die unter der Geburt zu schweren Infektionen des Kindes führen können (z.B. Lungenentzündung.....).
10. Ultraschall in der 36. Schwangerschaftswoche
Zur sicheren Kontrolle der Lage des Kindes (Köpfchen liegt im Becken), zur Beurteilung des Mutterkuchens und zur Bestimmung des Verhältnisses
der Kindsgröße zur Fruchtwassermenge bietet sich eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung an. Außerdem kann nochmals nach Anhaltspunkten für mögliche Erkrankungen des Kindes gesucht werden, die erst nach der 29. bis
32. Schwangerschafstwoche (der letzten gesetzlich vorgesehenen Ultraschalluntersuchung) aufgetreten und bei der Mutter bisher symptomlos verlaufen sind. Des weiteren wird nochmals das Kind vermessen um hierdurch
Hinweise auf ein verzögertes Wachstum zu erhalten (Ausschluß späte fetale Retardierung). Messungen der Strömungsverhältnisse im fetalen Gefäßsystem geben Hinweise auf die Durchblutungsverhältnisse und
Sauerstoffversorgung des Feten.
Die Kosten der Untersuchungen Sämtliche vorgenannten zusätzlichen Wunschleistungen sind NICHT Bestandteil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und müssen daher privat
berechnet werden. Die Basis der Gebührenberechnung stellt die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) dar. Gerne informiert sie ihr Frauenarzt über die Kosten der einzelnen Untersuchungen. Teilweise setzen sich diese aus
Fremdleistung (z.B. Labor) und ärztliche Leistungen zusammen.
Preisbeispiele aus der GOÄ: Beratung 1 2.3 E 10.73
Blutentnahme 250 1.8 E 4.20
Abstrichentnahme 298 2.3 E 5.36
Ultraschall 415 2.3 E 40.22
NT-Messung A1006 E 140.00 zzgl.Laborkosten
3 D Ultraschall E 95.00
Die Blutuntersuchungen (MII und MIII Labor) werden vom Labor direkt in Rechnung gestellt. Die ärztlichen Leistungen werden jeweils zuzüglich berechnet (s.o.) einige Preisbeispiele:
Ringelröteln IgG 4400 1.15 E 20.11
Varicellen IgG 4388 1.15 E 16.09
Toxoplasmose IgG 4468 1.15 E 23.46
TSH 4068 1.15 E 16.76
PAAP, freies ß-HCG E 40.00
Tripl Test (3 Blutwerte) 7431/4024/4027 1.15 E 50.28
HbA1c 3561 1.15 E 13.41
(Preise und Richtigkeit der GOÄ-Ziffern ohne Gewähr)
Weiter zur Seite Frauenheilkunde (IGeL) Weiter zur Seite Rechtsgrundlage für IGeL Zurück zur Seite Individuelle Gesundheitsleistungen Zurück zur Seite Leistungsspektrum
Zurück zum Inhaltsverzeichnis Zurück zur Seite NEWS
|
|